top of page

AGB

SOC  Sportpark Kaiserslautern

Betreiber:   K-Town Arena GmbH ,  Am Warmfreibad 3     67657 Kaiserslautern

 

Teil 1 – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Die von der K-Town Arena GmbH organisierten und durchgeführten Leistungen und Veranstaltungen erfolgen ausdrücklich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Etwaige widersprechende AGB werden nicht Vertragsbestandteil.

​

2. Anmeldungen und Zustandekommen des Vertrages

 

2.1. Anmeldungen zu Veranstaltungen erfolgen per Brief, Fax oder E-Mail. Anmeldungen bzw. Buchungen unserer Standardprodukte laut Preisliste können auch mündlich erfolgen und werden i.d.R. nicht schriftlich gesondert bestätigt.

 

2.2. Nach der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Anmeldebestätigung.                                    Erst mit Eingang dieser Anmeldebestätigung bei Ihnen, kommt ein Vertrag zustande.

 

2.3. Nachträgliche Änderungen im Vertrag sind nur in Text- oder Schriftform verbindlich. Sie werden erst dann Vertragsinhalt, wenn Ihnen hierüber eine Bestätigung durch uns zugeht. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem im Vertrag vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss aus wichtigem Grund, z.B. wegen höherer Gewalt, notwendig werden, teilt Ihnen die K-Town Arena GmbH unverzüglich mit. Soweit durch die Abweichungen der vereinbarte Inhalt und Umfang nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht Ihnen aufgrund dieser Abweichungen kein Kündigungsrecht zu.

 

3. Abmeldungen

 

3.1. Bei Rücktritt des Kunden ist die K-Town Arena GmbH berechtigt, Storno- bzw. Ausfallgebühren, bezogen auf den Angebotspreis für Veranstaltungen, wie folgt zu berechnen:

Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn – keine Gebühr

Unter 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 15%

Unter 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 25%

Unter 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 35%

Unter 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 50%

Unter 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 100%

 

3.2. Ersparte Aufwendungen nach 3.1. sind damit abgegolten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der K-Town Arena GmbH eines höheren Schadens vorbehalten.

 

3.3. Stornierungen gebuchter Standardprodukte laut Preisliste (z.B. Spielstunden, Kindergeburtstage usw.) können mündlich erfolgen. Bei Stornierungen durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden vor dem gebuchten Termin ist der komplette Preis als Ausfallgebühr fällig und zu erstatten.

​

​

4. Rücktritt vom Vertrag

 

4.1. Der K-Town Arena GmbH ist bei Vorliegen von wichtigen Gründen, wie z.B. bei äußeren Umständen die zur Gefährdung der Teilnehmer führen, bei höherer Gewalt usw. berechtigt, die Veranstaltung räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin zu benennen. Soweit dies nicht möglich ist, ist die K-Town Arena GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die im Angebot enthaltene notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so kann die K-Town Arena GmbH vom Vertrag zurücktreten. Ebenso besteht das Recht für die K-Town Arena GmbH, vom Vertrag zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen nicht bzw. nur teilweise oder verspätet geleistet werden.

 

4.2. Kann eine gebuchte Leistung oder Veranstaltung nicht durchgeführt werden, so erhalten Sie bereits geleistete Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer es trifft uns nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden.

 

5. Zahlungen

 

5.1. Nach Auftragsbestätigung erhalten Sie eine Rechnung über die Teilnahmegebühr. Mit Erhalt der Rechnung wird der Rechnungsbetrag fällig und ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zu leisten.

 

5.2. Bei Zahlungsverzug ist die K-Town Arena GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

 

6. Gewährleistung und Haftung

 

6.1. Die jeweilige Leistung bzw. Veranstaltung wird nach aktuellem Wissensstand sorgfältig vorbereitet und kundenorientiert durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.

 

6.2. Die Haftung der K-Town Arena GmbH ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der K-Town Arena GmbH, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Kunde ist verpflichtet, die K-Town Arena GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit des Entstehens eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 

6.3. Wir weisen darauf hin, dass Sportveranstaltungen stets einem gewissen Risiko unterliegen.     Alle Teilnehmer müssen sich nach Vorinformation durch die K-Town Arena GmbH den Anforderungen der Veranstaltungen gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. Die K-Town Arena GmbH übernimmt keine Haftung bei den von Teilnehmern selbst verschuldeten Schäden..

 

7. Teilnehmerausschluss

 

7.1. Der Veranstaltungserfolg für die Gruppe steht im Vordergrund der Veranstaltung.                       Die K-Town Arena GmbH behält sich deshalb das Recht vor, Teilnehmer aus wichtigem Grund von der Veranstaltung auszuschließen. Wichtige Gründe stellen z.B. die Gefährdung anderer, wiederholte Störungen der Veranstaltung oder wiederholtes gruppenschädliches Verhalten dar.

 

7.2. Alle mit dem Ausschluss verbundenen Kosten gehen zu Lasten des bzw. der betroffenen Teilnehmer.

 

 

 

8. Sonstiges

 

8.1. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

 

8.2. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der K-Town Arena GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der K-Town Arena GmbH.

 

8.4. Sollten einzelne Klauseln dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Teil 2 Hausordnung

 

1. Vorbemerkung

Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Anlage samt ihrer Nebeneinrichtungen. Sie ist für jeden Besucher verbindlich. Mit der Buchung eines Platzes oder der Teilnahme bei einer Veranstaltung erkennt der Besucher die Bestimmungen der Hausordnung sowie die sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Jeder Besucher des Sportparks hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher nicht gestört oder belästigt werden. Jeder Besucher ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.

 

2. Betriebs- und Öffnungszeiten

Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden von der K-Town Arena GmbH festgelegt und im Sportpark ausgehängt. Die Garderoben sind nach Ende des Spielbetriebs zu verlassen.

 

3. Einschränkung der Benutzung

Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, muss im Interesse der Allgemeinheit der Zutritt der Anlage verwehrt werden. Alkoholische Getränke dürfen in den Sportpark ohne besondere Genehmigung nicht mitgebracht werden. Das Mitbringen von Tieren auf die Plätze und in die Umkleideräume ist nicht gestattet; Das Rauchen innerhalb der Anlage ist grundsätzlich untersagt.

 

4. Preise

Gebühren wie sonstige Entgelte ergeben sich aus der ausgehängten Preistafel.

 

5. Nutzungsbedingungen Fußball

 

5.1. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der K-Town Arena GmbH zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Platznummern zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Besucher mindestens 48 Stunden vorher über die in Anspruchnahme informiert wird.

 

5.2. Eine Spieleinheit beträgt mindestens 60 Minuten. Maßgebend für Spielanfang und Spielende ist die Uhr an der Rezeption.

 

5.3. Die Platzmiete ist bei Einzelstundenbuchung vor Spielbeginn zu entrichten. Wird der Spielbetrieb wegen Schlechtwetter abgebrochen, so entfällt bei einer Spielzeit von weniger als 30 Minuten die Platzmiete (gilt nur für den Außenplatz). Sollte ein(e) Kunde(in) die gebuchte Stunde nicht nutzen, entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so erhält er/sie eine Rechnung über den Mietpreis. Gebuchte Stunden können nur telefonisch oder persönlich bis 48 Stunden vor Spielbeginn storniert werden, so dass eine Zahlungsverpflichtung entfällt. Bei späterer Absage erfolgt eine Kostennote in voller Höhe, falls der Platz nicht vermietet werden konnte. Bei Unbespielbarkeit der Plätze – siehe Punkt 4 – entfällt die Platzmiete.

​

5.4. Abonnements werden nur durch Abschluss eines Abonnement-Vertrages entgegengenommen. Sie sind damit rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Der Vertrag für ein Abonnement ist auf Anfrage an der Sportpark-Rezeption ersichtlich. Die Geschäftsbedingungen für Abonnements sind dem Vertrag zu entnehmen.

 

5.5. Bälle werden kostenlos nur gegen Pfand herausgegeben und nur solange Bälle und Leibchen verfügbar sind.

 

5.6. Spielbetrieb

a. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ausschließlich der Platzwart

b. Es darf nur auf dem zugewiesenen Platz gespielt werden

c. Das Betreten der Fußballfelder erfolgt auf eigene Gefahr

d. Schulklassen und sonstigen Gruppen Jugendlicher ist das Betreten des SOC Sportparks nur in Begleitung eines verantwortlichen erwachsenen Lehrers oder Übungsleiters gestattet. Dieser überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Sportstätte

e. Das Betreten der  Soccer-Plätze ist nur mit Sport-, Turn oder Fußballschuhen gestattet (Bei Fußballschuhen sind ausschließlich sog. Nockenschuhe erlaubt – keine Schraubstollen etc.)

f. Die Spieler sind verpflichtet, den zugewiesenen Platz nach Spielende zu verlassen

g. Glas, Gläser, Flaschen und sonstige Behälter dürfen nicht mit in die Halle genommen werden. Ausnahme: Plastikflaschen und Babynahrung

h. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände wie Kinderwagen und dergleichen innerhalb der Plätze abgestellt werden. Bei Zuwiderhandlung ist jede Haftung ausgeschlossen

i. Eltern haften für Ihre Kinder

j. Das Anbringen von Plakaten, das Auslegen von Flyern etc. ist grundsätzlich verboten und bedarf in Ausnahmefällen einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung der K-Town Arena GmbH.

k. Fundsachen sind unverzüglich an der Rezeption abzugeben

l. Das Rauchen innerhalb der Anlage ist grundsätzlich in allen Bereichen untersagt

m. Die Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu hinterlassen

n. Die Duschen dürfen nicht in Straßenschuhen betreten werden

o. Die Anlage ist sauber zu halten und Abfälle in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen

p. Den Weisungen des Personals (SOC Sportpark Kaiserslautern) ist Folge zu leisten

 

5.7. Gewerbsmäßiger Fußballunterricht ist grundsätzlich nur erlaubt mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung der K-Town Arena GmbH.

 

6. Hausrecht/Haftung

a. Der Geschäftsführer und dessen Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus

b. Die Haftung der K-Town Arena GmbH und deren Mitarbeitern und Aushilfen, gegenüber Dritten bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grunde, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Beschädigung und Entwendung von Fahrzeugen

c. Die K-Town Arena GmbH haftet – ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.

Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige die Anlage beeinträchtigende Ereignisse haftet der Betreiber nicht.

 

7. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, so kann der Geschäftsführer und dessen Bevollmächtigte den Ausschluss von der jeweiligen Nutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweiligen gültigen Mietpreises, der Teilnahmegebühr an Turnieren und am Kick-Treff sowie weitergehend ein Hausverbot gegen zuwiderhandelnde Personen und Personengruppen verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen An-sprüchen bleibt vorbehalten.

 

8. Fotos

Mit Betreten des SOC Sportpark Kaiserslautern erklärt sich jeder Gast einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Ebenso erklärt sich jeder Gast damit einverstanden, Fotografien seiner Person in SOC Sportpark Kaiserslautern Kommunikationsmitteln veröffentlicht zu sehen.

bottom of page